Re: So blöd, wie es klingen mag… - Abmahnwelle gegen die Namensnennung von …

> Och, selbst bei der Bundeswehr werden Dir allerhand Buergerrechte
> zeitweilig genommen.
Die Betornung liegt aber auf “zeitweilig”. Dem verurteilten Mörder
werden auch zeitweilig die Rechte beschränkt, z.B. das auf freie
Entfaltung.
> Und dafuer musst Du nichtmal etwas verbrochen
> haben.
Doch, Du bist freiwillig zum Bund gegangen, da ist es mehr als
verdient, bestraft zu werden :-P > Ausserdem kennt das Strafrecht ja eine ganze Reihe von
> Massnahmen, wo Buergerrechte eingeschraenkt werden.
Richtig, aber aus gutem Grund keine dauerhaften.
> Wenn man natuerlich nur Extreme kennt, dann bleibt einem nur die Wahl
> zwischen vogelfrei und straflos. Wer allerdings differenziert, kann
> sich schon die Frage stellen, ob nicht ein verurteilter Moerder
> legitim Moerder genannt werden duerfen soll.
Das steht hier nicht zur Debatte. EIn verurteilter Mörder darf
jederzeit als Mörder bezeichnet werden. Allerdings hat er halt nach
wie vor Persönlichkeitsrechte, so wie Du und ich. Wenn Du morgen 10
Mio im Lotto gewinnst, kan man Dich als Millionär bezeichnen. Es wird
Dir aber wohl nicht unbedingt recht sein, wenn Dein Name und Deine
Adresse mit “Fritz Müller aus Remscheid, Bahnhofstrasse 12, gewinnt
10 Mio im Lotto!” auf der BILD-Titelseite oder dem lokalen
Remscheider Anzeiger steht, oder?
> Und wer weiter
> differenziert, der kann darueber nachdenken, dass das vielleicht
> nicht fuer alle Ewigkeit so sein muss.
Genau das ist der Punkt, um den es geht.
> Denn irgendwann ist der Mann
> ja vielleicht sogar resozialisiert und hat seine Strafe abgesessen.
Richtig, und darum geht es, weil das erschwert wird.
> Aber so wie es aktuell gehandhabt wird, darf ich den ja schon nicht
> mehr Moerder nennen, wenn die Opfer noch gar nicht richtig begraben
> sind.
Im allgemeinen ist er da auch noch nicht verurteilt, weshalb Du ihn
wirklich nicht als Mörder (höchstens als mutmasslichen Mörder)
bezeichnen darfst.
Grüsse,
DD

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