Re: DAS URTEIL IM VOLLTEXT! Das Ende der MS-Lizenz-Nebelbombe. - “FTP-Explorer”-Prozess in erster Instanz…

:
> Ja - und darum bin ich auch zuversichtlich hinsichtlich der
> Berufung.
> Warum sollte das OLG DüDo von seiner Rechtsprechung abweichen?
1. weil die Kammer nicht notwendig in gleicher Besetzung antreten wird.
2. weil selbst in dem Falle, das doch die gleichen Personen urteilen,
auch Richter Erfahrung sammeln, wenn sie sich sicher auch stärker an
das erinnern, was sie einmal gesagt haben, als gewisse Anwälte hier im
Forum.
3. weil zusätzliche Beweisanträge gestellt werden mit neuen, den
Richtern bis dahin nicht bekannten Tatsachen. Deren Würdigung führt
dann ggf. zu einer anderen Einschätzung der Rechtslage. So ist z. B.
Microsoft eben nicht “Lizenznehmer”, was sich ja nun ziemlich einfach
belegen läßt.
4. weil jeder Fall halt ein bischen anders ist. M. E. reicht der IQ der
Richter in Düsseldorf und anderswo allemal für eine fein differenzierte
Urteilsbegründung. Und über den Verdacht, Richter würden sich - über
die Zeitachse betrachtet - nicht selbst widersprechen sind die Richter,
die ich kenne, allemal erhaben. Warum sollte das in Düsseldorf anders
sein?
5. kann man sich auch “zu Tode” siegen. Ein Verlust dieser Instanz
öffnet ziemlich sicher den Weg zum BGH. Daher ein Wort zu den hier
mehrfach wiederholten “Zahlenspielchen”:
die Chancen im Lotto 6 Richtige zu setzen sind ca. 1:14 Mio, mit
“Superzahl” fast 1:140 Mio., dennoch spielen jede Samstag sehr viele
Leute Lotto. Beim Roulette stehen die Chancen, daß eine bestimmte Zahl
kommt schon 1:36, daher würde ich auf eine siebenfach höhere 1:5 Chance
(= 20%), das eine Revision vom BGH angenommen wird, schon deutlich
höher wetten.
Man kann es ja auch so betrachten: seit sich eine breitere
Öffentlichkeit mit den Methoden und Verfahren des Abmahnhais befaßt,
ist die Prozesverlustrate des mutmaßlich Markeninhabers signifikant
gestiegen.
M. Boettcher

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