Re: Ist das Maß voll? - Kölner Gericht verbietet www.freelotto.d…
:
> Also ich kann mich so langsam nicht mehr sonderlich mit der
> Rechtssprechung anfreunden. Daß Leute ihren Domainnamen abgeben
> müssen,
> die eindeutig finanzielle Interessen haben (wie jüngst der Mensch,
> der
> fc-bayern.de und fc-bayern.com reservieren ließ) ist voll und ganz
> zu
> verstehen. Mittlerweile gilt aber was den Domainnamen betrifft das
> Recht des Stärkeren. Dabei hätten gerade große Unternehmen weitaus
> weniger Probleme, einen abgewandelten Namen (wie
> www.madonna-music.com)
> unter die Leute zu bringen. Das betrifft leider dann auch Synonyme
> im
> Alltag - wie hier Lotto. Hier sollte dann ein Richter auch einmal
> den
> Mut haben zu sagen: “Der Domainname paßt zum Inhalt. Ziel der
> Registrierung war eindeutig die eigene Web-präsenz. Der Angeklagte
> hat
> zwar keinen so großen Namen, aber er war eben als erster da. Klage
> abgewiesen.”
Gegen eine eingetragene Marke können die Richter wenig machen. Wenn
jemanden die “Schuld” trifft, dann dem Prüfer beim dpma, der die Marke
eintragen lassen hat. Den “Hammer” an der Sache finde ich das die Marke
1997 eingetragen wurde. Wenns zu einem Zeitpunkt gewesen wäre zu dem
Lotto keiner gekannt hätte fänd ichs ja ok, dann wäre es auch in
Ordnung das sie durch Abmahungen versuchen ihren Namen nicht zum
Allgemeinbegrauch “verkommen” zu lassen. Aber so - *kopfschüttel*