Re: Zulässigkeit von Telefonmarketing - Urteile - Gericht untersagt den Versand von SMS-Sp…

> […]Auf die Frage “Woher haben Sie meine Rufnummer?” kam: “Aus dem
> Telefonbuch.” […]
Nur muss ich dann immer sagen: Meine Nummer steht nicht im
Telefonbuch. Stand sie noch nie. Darauf bekomm ich dann immer die
Antwort: “Wir nehmen Telefonnummern aus dem Telefonbuch und der
Computer zählt eine Zufallszahl zwischen 1 und 9 dazu. Der Computer
ruft dann die so errechnete Nummer an und wenn es ein Freizeichen
gibt, wird das Gespräch auf einen Call-Center-Mitarbeiter gelegt.”
Super! Klarer zum Ausdruck bringen, daß keinerlei Geschäftsbeziehung
besteht, kann keiner.
Besonders dreist aber letztens ein Lotto-Fuzzi. Anruf um 6:45
Samstags morgens. Ich bin bald aus dem Bett gefallen, weil er eine
Nummer gewählt hat, die ich meinen Eltern als “Notruf” reserviert
habe. Als dann nach einigen Sekunden das Hirn anfing zu arbeiten, und
ich fragte, in welcher Geschäftsbeziehung wir stünden, meinte er:
“Sie spielen Lotto, das langt.” Nur spiele ich ab und an mal, und
dann gebe ich den Schein bei meinem Zigarettenladen um die Ecke ab.
Unverfroren! Dumm, daß es dann abends gegen 20 Uhr noch mal anrief.
Und einen Tag später noch mal. So habe ich wenigstens jetzt den Namen
des Unternehmens und ein entsprechender Brief ist unterwegs.

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