Re: Warum dann in 3 BL erlaubt??? - Staatliches Online-Lotto ist weitgehend …
> Warum dann in 3 BL erlaubt???
Das Kartellamt hat das Online-Lotto nicht verboten. Es ist auch nicht
so, dass es in 3 Bundesländern erlaubt ist. Es ist so, dass die
Lottogesellschaften von 3 Bundesländern der Forderung des Kartelamtes
nachkommen, Lottoscheine auch von Personen aus anderen Bundesländern
anzunehmen. Wohingegen alle anderen Lottogesellschaften ihr Geschäft
lieber freiwillig schliessen, anstatt sich dem Wettbewerb zu stellen.
Sie verstecken sich dabei hinter der Aussage, sie hätten nur eine
Erlaubnis für ein Bundesland. Ob dies wirklich ein Hinderungsgrund
ist, ist rechtlich doch noch gar nicht geklärt, oder hab ich was
verpasst? (Natürlich dürfte Lottogesellschaft A kein Ladengeschäft in
einem anderen Bundesland eröffnen; aber ob es deshalb seinen im
“korrekten” Bundesland stehenden Onlineshop deshalb nicht betreiben
darf, hat noch kein Richter entschieden.)
Nebenbei: Wer in einem der Bundesländer wohnt, wo man zur Zeit nicht
online spielen kann, der geht z.B. einfach zu dem Onlineshop von
Westlotto, dort kann man zur Zeit unabhängig vom Bundesland des
eigenen Wohnsitzes spielen. In diesem Sinne hat das Kartellamt sogar
schon für etwas Wettbewerb gesorgt
Nur meine bescheidene Meinung, ich weiss auch nicht mehr als im
heise-Artikel steht.